Restbeschwerden, Schmerzen oder Probleme nach einer Operation (OP) - insbesondere nach einer Schulteroperation - können durchaus auch bei regelrechtem Heilverlauf für mehr als 12-18 Monate fortbestehen. Eine Operation sollte also nicht zu früh als erfolglos, mißglückt oder mißlungen betrachtet werden. Wenn die Beschwerden deutlich länger als 12 Monate nach einer Schulter Arthroskopie bestehen und keine Besserung durch z.B. Physiotherapie erzielt werden konnte, sollte aber eine Wiedervorstellung beim Operateur erfolgen. Er kennt Ihre Schulter am besten und ist Ihr erster Ansprechpartner, wenn es darum geht, eine erneute Operation zu vermeiden.
Allerdings können bei zuvor durchgeführten Operationen an den Sehnen der Schulter nicht eingeheilte Sehnen, erneut gerissene Sehnen oder zum Zeitpunkt der Operation nicht erkennbar gerissene Sehnen - sogenannte intratendinöse Läsionen oder CID Läsionen - der Rotatorenmanschette (Supraspinatus, Infraspinatus, Subscapularis, Teres minor) weiter Schmerzen verursachen.
Bei genauer Diagnosestellung kann ein Wiederholungseingriff, also eine erneute Schulterarthroskopie mit einer Sehnennaht hier unter Umständen zu einer erheblichen Verbesserung führen. Prof. von Knochs besonderes Interesse gilt diesen Fällen, die trotz zuvor durchgeführten Operationen nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben.
Durch sorgfältige Befragung, Untersuchung und Analyse von Röntgen- oder Schnittbildern (MRT, Kernspintomographie) kann in vielen Fällen eine Ursache für den bislang ausgebliebenen Erfolg und die Ursache für die Schulterschmerzen gefunden werden.
In einem solchen Fall kann eine Wiederholungsoperation (Revision) dann sinnvoll sein, wenn die Chancen auf eine Verbesserung der Beschwerden erheblich höher liegen als die Risiken eines erneuten Eingriffes. Prof. von Knoch führt pro Jahr ca. 100 solcher Eingriffe durch.
Prof. Dr. med. Marius von Knoch
Chefarzt
Abteilung für orthopädische Schulterchirurgie
Kreiskrankenhaus Osterholz
Am Krankenhaus 4
27711 Osterholz-Scharmbeck
Sprechstunden nach Vereinbarung (freitags)
Tel: 04791. 803 372